Der Arbeitgeberbeitrag beträgt am 1. Januar 2023 1,30% des Bruttolohnes, der an den LSS-Beiträgen unterzogen unten den DmfA Entlohnungskoden 1, 3 und 4 angegeben wird, multipliziert mit 1,0368. Um jedem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, wird die erste Einziehung erst ab dem 1. Januar 2024 erfolgen. Während des ersten Jahres wird also der Beitrag ausnahmsweise 2,6% betragen.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
A) Wenn Sie keine Angestellten beschäftigen, hat die Einführung des SZR-Bauangestellten momentan für Sie keinen Einfluss, und diese Mitteilung gilt für Sie nicht.
B) Wenn Sie nur Angestellten beschäftigen, die zu einem anderen Paritätischen Ausschuss als die PA200 gehören, hat die Einführung des SZR-Bauangestellten für Sie derzeit keinen Einfluss, und diese Mitteilung gilt für Sie nicht.
C) Wenn Sie PA200 Angestellten* in derselben technischen Betriebseinheit** beschäftigen, wo auch (einige) Ihre(r) Arbeiter des Bausektors (PA124) arbeiten, gilt diese Mitteilung für Sie. Drei mögliche Situationen:
* die Angestellten, die unter die PK200 fallen und nicht einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zugewiesen sind, die sich vom Baugewerbe unterscheidet.
** Die „technische Betriebseinheit“ ist ein Begriff, der bei den Sozialwahlen oder im Rahmen von LSS-Verminderungen gebraucht wird, und stimmt nicht unbedingt mit der juristischen Einheit über.
--> Wenn Sie mehrere Wirtschaftstätigkeiten (WT) in Ihrem Unternehmen ausüben, und wenn Sie Angestellte der PA 200 beschäftigen, die einer der spezifischen WT außer des Baubetriebs zugewiesen sind, sind diese Angestellten nicht als Bauarbeiter betrachtet. Sie sollen unter einer anderer indikativen Nummer als die des Bau angegeben sein.
--> Wenn Sie nach dem 1. Januar 2023 PA 200 Angestellten beschäftigen würden, die in Ihrer Bauaktivität (teil)arbeiten, dann nehmen Sie derzeit am besten sofort Kontakt mit Ihrer Arbeitgeberorganisation oder Ihrem Sozialsekretariat, um nachzuprüfen, ob und ab wann diese Angestellten Mitglieder des SZR-Bauangestellten werden sollen.
Fragen?
- Sehen Sie sich unsere FAQs, hier finden Sie vielleicht die Antworten!
- Dies ist nicht der Fall? Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Arbeitgeberorganisation, Ihrem Sozialsekretariat oder senden Sie uns eine E-Mail an info@fsep.be.
Sie beschäftigen ausschließlich Arbeitnehmer unter PK124 und PK200 <--> Sie beschäftigen Arbeitnehmer unter PK124 und PK200 sowie Arbeiter
unter einer oder mehreren anderen paritätischen Kommissionen.